Peter Deilmann Reederei Reisebedingungen
Veranstalter der ausgeschriebenen Reisen ist die Schiffahrtsgesellschaft MS "Deutschland" GmbH & Co. KG, Am Holm 25, D-23730 Neustadt in Holstein, nachfolgend Veranstalter genannt.
Ist mit einer Kreuzfahrt eine Flugbeförderung oder die An- oder Abreise mit einem anderen Verkehrsmittel verbunden, so gelten für diesen Reiseteil die Flugbeförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaften bzw. die Bedingungen des jeweiligen Transportunternehmens. Die Zeiten für die Flugbeförderung können auch in die frühen Morgen- und späten Abendstunden fallen.
1 Anmeldung, Reisebestätigung
1.1
Mit der Anmeldung bietet der Reisende den Abschluß des Reisevertrages gegenüber dem Veranstalter verbindlich an. Dies kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich geschehen. Der Reisevertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter die Buchung und den Preis der Reise gegenüber dem Reisenden oder dem für ihn anmeldenden Reisebüro schriftlich bestätigt.
1.2
Ein Reisender, der außer sich selbst auch andere Reiseteilnehmer anmeldet, haftet neben diesen anderen, sofern er ausdrücklich und gesondert erklärt, für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Personen einzustehen.
1.3
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist der Reiseveranstalter an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb von 10 Tagen die Annahme erklärt.
2 Zahlung
2.1
Bei Vertragsschluß ist gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB an den Veranstalter eine Anzahlung von 10% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig und ebenfalls an den Veranstalter zu leisten. Die Zusendung der Reiseunterlagen erfolgt ca. 4 Wochen vor Reiseantritt, frühestens jedoch, nachdem der gesamte Reisepreis dem Veranstalter gutgeschrieben ist. Eine schuldbefreiende Wirkung tritt bei Zahlung an das vermittelnde Reisebüro nicht ein. Kreditkarten von American Express, Euro- bzw. Master- und Visacard werden als Zahlungsmittel akzeptiert.
2.2
Wenn bei kurzfristiger Buchung die Zahlung des Reisepreises erst wenige Tage vor Reisebeginn erfolgt, sollte der Reisende bei Reiseantritt den bankbestätigten Einzahlungsbeleg zur möglichen Vorlage bereithalten.
2.3
Wird der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt oder kann die erfolgte Zahlung mangels bankbestätigten Einzahlungsbeleges nicht nachgewiesen werden, kann der Veranstalter die Durchführung des Reisevertrages ablehnen und als Entschädigung die Zahlung des Betrages verlangen, der bei einem Rücktritt des Reisenden unmittelbar vor Reisebeginn gemäß Ziff. 6.1 dieser Bedingungen zu entrichten wäre.
2.4
Wird eine Buchung des Reisenden nicht bestätigt und nimmt dieser auch ein Ersatzangebot des Veranstalters nicht an, so wird die geleistete Anzahlung unverzüglich zurückerstattet.
3 Leistungen, Preise
3.1
Der Umfang der vertraglichen Reiseleistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters bei den einzelnen Programmen und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter bindend. Der Veranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3.2
Die Leistungen des Veranstalters umfassen in der Regel die Kreuzfahrt ab und bis Hafen, Unterkunft und Verpflegung während der Reise in der jeweils gebuchten Kategorie und die gebuchten Sonderleistungen. Kosten für Anschlußbeförderung mittels Flug, Bahn oder Bus sowie Hotelaufenthalte sind, soweit in den Reiseunterlagen nicht anders geregelt, gesondert zu zahlen.
3.3
Der Reisende hat sein Gepäck leserlich mit seinem Namen, seiner Kabinennummer und dem Abfahrtsdatum unter Verwendung der vom Veranstalter gelieferten Anhänger zu versehen. Bei unzureichender Kennzeichnung des Reisegepäcks ist der Veranstalter für Verluste, Verwechselungen oder fehlerhaftes Ein- oder Ausladen nicht verantwortlich. Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Anreisen mit dem Flugzeug sind unverzüglich mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich der Reiseleitung des Veranstalters anzuzeigen. Andernfalls ist mit der Zurückweisung von Erstattungsforderungen zu rechnen.
3.4
Kosten für Leistungen des Schiffsarztes sind im Reisepreis nicht enthalten. Der Schiffsarzt erhebt bei seiner Inanspruchnahme Honorare gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte. Soweit aus Anlaß der Krankheit oder der Verletzung eines Reisenden, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, über die im Reisevertrag geregelten Leistungen hinaus Aufwendungen erforderlich werden, gehen deren Kosten zu Lasten des Reisenden.
3.5
Notwendige Reisepapiere (z.B. Visa, Impfzeugnisse) hat sich der Reisende selbst rechtzeitig vor Antritt der Reise zu beschaffen und auf Verlangen des Veranstalters vorzulegen. Aus dem Fehlen erforderlicher Papiere resultierende Kosten und Nachteile des Veranstalters oder deren Vertragspartner gehen zu Lasten des Reisenden.
3.6
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigem Grunde nicht in Anspruch, steht dem Veranstalter gleichwohl der volle Reisepreis zu. Nachweislich ersparte Aufwendungen des Veranstalters werden in Abzug gebracht.
4 Reisevorschriften
4.1
Der Veranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
4.2
Der Reisende hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen oder Reisebestimmungen der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie die vertraglichen Regeln und Anweisungen des Veranstalters und seiner Beauftragten zu beachten. Der Reisende haftet für alle Folgen und Schäden, auch Strafen, Bußen und Auslagen, die zu zahlen oder zu hinterlegen sind, sofern der Reisende solche Vorschriften oder Anweisungen verletzt. Soweit der Veranstalter wegen solcher Kosten zunächst in Vorlage treten mußte, sind ihm seine Auslagen vom Reisenden unverzüglich zu erstatten.
5 Leistungs- und Preisänderungen
5.1
Über notwendige Änderungen der Fahrzeiten und/ oder der Reiserouten entscheidet bei Schiffsreisen allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän.
5.2
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Veranstalter gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht wesentlich beeinträchtigen. Der Veranstalter wird den Reisenden von derartigen Abweichungen einzelner Reiseleistungen unverzüglich in Kenntnis setzen, sofern und soweit ihm dies möglich ist. Die danach geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich geschuldeten Vertragsleistung. Tritt der Reisende eine Reise an, nachdem er vom Veranstalter über eine notwendige Änderung des gesamten Zuschnitts dieser Reise in Kenntnis gesetzt worden ist, so ist eine auf die Änderung gestützte Kündigung des Reisevertrages nach Reiseantritt ausgeschlossen.
5.3
Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Ändern sich behördlich festgelegte oder genehmigte Beförderungstarife, ist eine jederzeitige Anpassung des Reisepreises möglich, auch nach Bestätigung der Reise. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Veranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt hierüber in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.