Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651k des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Dieser Sicherungsschein gilt für den Buchenden und alle Reiseteilnehmer.
Der Sicherungsschein ist befristet bis zum Ende der gebuchten Reise, längstens bis zum 31. Dezember 2008.
Der unten angegebene Kundengeldabsicherer stellt für den umseitig bezeichneten Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden sicher, dass von ihm erstattet werden
1. der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters ausfallen, und
2. notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen.
Die vorstehende Haftung des Kundengeldabsicherers ist begrenzt. Er haftet für alle durch ihn in einem Jahr insgesamt zu erstattenden Beträge nur bis zu einem Betrag von 110 Mio. Euro. Sollte diese Summe nicht für alle Reisenden ausreichen, so verringert sich der Erstattungsbetrag in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zu dem Höchstbetrag steht. Die Erstattung fälliger Beträge erfolgt erst nach Ablauf des Jahres (01.01. bis 31.12.), in dem der Versicherungsfall eingetreten ist.
Schadenregulierungsstelle: Europäische Reiseversicherung AG, Postfach 80 05 45,
81605 München, Telefon: (0 89) 41 66-15 70; Telefax: (0 89) 41 66-25 70
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Deutscher Reisepreis-Sicherungsverein VVaG
Verwaltung: Vogelweidestraße 5, 81677 München
Telefon: (0 89) 41 66-15 00
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Klaus Laepple;
Vorstand: Wolfgang Richter, Lothar Sturm;
Sitz der Gesellschaft: Frankfurt a.M. (HRB 38843)
Bitte beachten: Der Reisende hat alle Auskünfte zu erteilen sowie Unterlagen vorzulegen, die zur Feststellung der Leistungspflicht erforderlich sind. Da gemäß § 651k (1) Nr. 2 BGB nur die notwendigen Aufwendungen zu erstatten sind, hat der Reisende alles zu vermeiden, was zu einer unangemessenen Kostenerhöhung führen kann.
Unter www.tip.de /register/ können Sie überprüfen, ob Ihr Reiseveranstalter beim DRS versichert ist.
Versicherte und mitversicherte Reiseveranstalter zum Kautionsversicherungsvertrag Nr. 1.045.539
Veranstalter-Nr. beim DRS
DER Deutsches Reisebüro GmbH & Co. OHG . Emil-von-Behring-Straße 6 . 60439 Frankfurt am Main 1.050.567
DER Reisebüro Göbel GmbH . Roßmarkt 4 . 97421 Schweinfurt 1.046.033
Go!Reisen GmbH . Bremer Straße 2 . 28195 Bremen 1.045 992
Reisebüro OTTO (DER) Amtliches Reisebüro GmbH & Co. KG . Ludwigstraße 79 . 95028 Hof/Saale 1.046.491
Reisebüro Rominger actionade GmbH . Sofienstraße 14 . 76530 Baden-Baden 1.046.026
Reisebüro Rominger Bodenseereisebüro GmbH . Marktstätte 17 . 78462 Konstanz 1.046.020
Reisebüro ROMINGER SÜDLAND GmbH . Karpfengasse 11 . 88400 Biberach 1.046.024
Schwarzwald Reisebüro Freiburg GmbH . Rathausgasse 2 . 79098 Freiburg i. Br. 1.048.094
Verkehrs- und Reisebüro Gemeinde Oberammergau OHG . Mitgesellschafter DER Eugen-Pabst-Straße 9 a . 82487 Oberammergau 1.048.240
VOBA-Reisebüro Rominger GmbH . Wilhelm-Zapf-Straße 2-6 . 73430 Aalen 1.050.414